Schön, Sie auf unserer Homepage kurz begrüßen zu können. Ab Januar 2020 sind wir mit unserer Filiale an der Herforderstr. 205 in Bielefeld anzutreffen.
*** Liebe Besucher unserer Website ***
Folgende Hinweise sind bitte dringend zu befolgen! Stand Juni 2021.
- Es darf nur der/die Fahrlehrer/in und ein/e Schüler/in im Auto sein.
- Jede/r Fahrschüler/in benötigt einen eigenen Mundschutz (medizinische Maske ausreichend) bitte selber mitbringen!
- Das gilt auch für Handschuhe.
- Das Auto wird nach jeder Fahrstunde gelüftet und desinfiziert.
- Bei Krankheitssymptomen finden keine Fahrstunden statt.
- Ein Lächeln reicht zur Begrüßung - wir verzichten auf das Händeschütteln.
- Theorieunterricht nach Absprache und nur mit Voranmeldung!
- Prüfungen bis auf Weiteres nur nach Rücksprache mit dem TÜV!
Anmeldung und Auskunft zu den Führerscheinklassen ist damit auch eingeschränkt aber telefonisch nach Absprache möglich.
Bleibt gesund!
Zu unseren Öffnungszeiten (hier) immer herzlich willkommen!
Egal wie Sie zu uns treffen ... Wir freuen uns auf Sie!
Unser Angebot: Führerschein der Kl.A (nach Absprache), BE (Automatik&Schaltung), Mofa. Preislisten hängen in unseren Filialen aus!
Zusätzlich bieten wir auch Aufbaukurse an, die Anmeldung kann ebenfalls jederzeit erfolgen!
Fahrstunden in polnisch und russisch möglich.
Anmelden kann man sich jederzeit während der Öffnungszeiten in aller Ruhe. Den Antrag für den Führerschein bekommt man bei uns, zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
– Sehtest
–
(stellt jeder Optiker oder Augenarzt
aus)
– Passbild –
– Teilnahmebescheinigung –
eines Kurses in „Erste Hilfe"(nur bei Ersterteilung)
– Kopie vom Reisepass oder Personalausweis –
Grundstoff: bei Ersterwerb 12, bei Erweiterung (Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Klassenspezifischer theoretischer Mindestunterricht
bei Ersterwerb und Erweiterung:
Klasse A: 4 Doppelstunden
Klasse B: 2 Doppelstunden
Klasse AM: 2 Doppelstunden
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem entsprechenden Geburtstag abgelegt werden.
Praktische Mindestausbildung
Für die Klassen A, B und BE sind besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben.
Klasse A: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
Klasse B: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
Klasse BE: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt
Bei Erweiterung sind weniger Ausbildungsfahrten vorgeschrieben!
Diese Sonderfahrten dürfen erst zum Ende der Ausbildung absolviert werden und setzen die praktische Grundausbildung voraus. Die Anzahl der hierfür benötigten Fahrstunden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und individuell nach Bedarf zu vereinbaren.
Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17./bzw. 18 Geburtstag abgelegt werden. Je nach Antragstellung.
Bitte beachten Sie unsere AGBs sowie die aktuellen Datenschutzbestimmungen